AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Allgemeines

vero projects erbringt gegenüber dem Auftraggeber eine Dienstleistung. Art, Umfang und Konditionen der Dienstleistung sind im vorliegenden Angebot definiert. Die Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt und gelten als erbracht, wenn die im Angebot definierten Ergebnisse ausgeliefert sind.

§ 2 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von vero projects. Soweit Dienstleistungsverträge oder –angebote von vero projects schriftliche Bestimmungen enthalten, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 3 Leistungserbringung und Mitwirkung

vero projects sorgt für die Qualität der Dienstleistung gemäß international gängiger Projektmanagement-Standards (PMI®, PRINCE 2 ™ oder IPMA).

Um die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, verpflichtet sich der Auftraggeber vero projects bei der Durchführung der Leistungserbringung nach besten Kräften zu unterstützen und alle hierfür nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber wird persönlich oder durch seine Mitarbeiter aktiv an der Leistungserbringung mitwirken:

  • Sämtliche für die Leistungserbringung relevanten Informationen werden vero projects durch den Auftraggeber auch ohne besondere Aufforderung frühzeitig und möglichst schriftlich zur Verfügung gestellt.
  • Von vero projects eventuell gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Auftraggeber unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Auftraggeber bzw. sein Unternehmen zutreffen. Erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden vero projects unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
  • Die für das Projekt benötigten Mitarbeiter des Auftraggebers oder seines Unternehmens stehen dem Projekt in der im Angebot beschriebenen Form zur Verfügung.
  • Bei Leistungserbringung an einem Geschäftssitz des beauftragenden Unternehmens sorgt der Auftraggeber dafür, dass die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen ein dem raschen Fortgang des Projekts förderliches Arbeiten erlauben.
  • Mit Beendigung des Auftrags verpflichtet sich der Kunde, eine Bewertung der Leistung von vero projects auf dem entsprechenden Feedbackformular von vero projects durchzuführen.

vero projects ist berechtigt, den Auftrag durch gewerbliche / freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) oder unselbständig beschäftigte Mitarbeiter durchführen zu lassen.

§ 4 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

vero projects kommt mit den Leistungen nur in Verzug, wenn vero projects die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat vero projects beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall eines für das Projekt vorgesehenen Kooperationspartners oder Mitarbeiters, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Beauftragung nicht vorhersehbar waren und ihr die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Wird dagegen durch solche Hindernisse die Leistung von vero projects dauerhaft unmöglich, so wird vero projects von seinen Pflichten frei.

Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist vero projects berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 5 Laufzeit, Kündigung

Das Angebot tritt mit Unterzeichnung der Beauftragung als Vertrag für die vereinbarte Laufzeit in Kraft. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Eine solche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung entstandenen Aufwendungen von vero projects sind abzurechnen und zu bezahlen.

§ 6 Verschwiegenheit

vero projects ist verpflichtet, über alle betriebsinternen Tatsachen und Umstände bezüglich des beauftragenden Unternehmens, die vero projects im Zusammenhang mit der Tätigkeit aus diesem Auftrag bekannt werden, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung dieses Auftrags hinaus.

§ 7 Haftung

In jedem Fall haftet vero projects für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund. Eine weitergehende Haftung wird soweit zulässig ausgeschlossen. Die Haftung von vero projects ist im Übrigen soweit zulässig auf die Höhe der bezogenen Vergütung beschränkt.

Wenn und soweit etwaige Fehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von vero projects ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten wird im Streitfall der Auftraggeber führen.

§ 8 Abwerbeverbot

Dem Kunden ist verboten, freie oder festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Subunternehmer von vero projects bis zu zwei Jahre nach Ende des vorliegenden Auftrags abzuwerben und selbst einzustellen bzw. direkt zu beauftragen. Im Falle des Verstoßes hat vero projects Anspruch auf den entgangenen Gewinn. vero projects verpflichtet sich, keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunden abzuwerben. Im Falle des Verstoßes hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des verursachten Schadens.

§ 9 Nutzungsrechte

vero projects hat das Recht, die unter diesem Auftrag erstellten Dokumente für eigene Geschäftszwecke zu nutzen, solange vero projects damit nicht gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt.

vero projects hat das Recht, das Logo des Kunden im Internetauftritt https://www.veroprojects.com unter Referenzen abzubilden.

Stand: 01.08.2014